Di
21
Apr
2015
Das persönliche Hab und Gut ist den meisten Menschen lieb und teuer. Der Schutz der eigenen vier Wände ist daher sehr wichtig. Dennoch schaffen es immer wieder Fremde sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. Gut wenn, im Falle der Fälle wenigstens der materielle Schaden eines Einbruchs abgesichert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist höher als viele denken, denn laut Kriminalstatistik steigen die Einbruchzahlen in Deutschland seit Jahren an.
Im Jahr 2013 kletterte die Zahl der Einbrüche um 3,7 Prozent auf insgesamt 149.500 Fälle. Einbrecher erlangten dabei Diebesgut im Gesamtwert von insgesamt 427,5 Mio. Euro. Besonders die Anzahl der Tageswohnungseinbrüche ist im Jahr 2013 gestiegen. Die Statistik zeigt hier ein Plus von 5,8 Prozent auf 64.754 Fälle. Die Hauptstädte der Einbrecher sind übrigens im Norden zu finden. Die meisten Wohnungseinbrüche gibt es in Hamburg, Bremen und Berlin.
Einbrüche sind jedoch nur ein Teil dessen, was zu Hause alles passieren kann. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen die verschiedensten Ereignisse ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus.
Versichert ist dabei der komplette Hausrat, angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände.
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme abgesichert werden. Der Wert hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte auf jeden Fall eine Spezialversicherung abschließen.
Wichtig ist: Die Versicherungssumme muss stets an den aktuellen Wert des Besitzes angepasst werden. Wenn eine Versicherung über lange Zeit besteht, sollte diese regelmäßig hinsichtlich der Vertragsdetails überprüft werden. Je nach Alttarif bieten neue Verträge bessere Leistungen zum selben Preis. Dies ist auch interessant, wenn es um Zusatzbausteine geht.
Moderne Häuser haben häufig jede Menge Glasflächen. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster oder Cerankochfelder: Hier kann schnell etwas zerbrechen, was richtig ins Geld geht. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern.
Ein beliebter Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung ist eine spezielle Fahrradversicherung. Entgegen der landläufigen Ansicht sind Fahrräder nicht automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung. Fahrräder müssen dabei stets mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Zudem muss es im Idealfall in einem separaten Fahrradraum abgestellt werden. Nur dann greift die Versicherung.
Do
16
Apr
2015
Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit
Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können. Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist.
Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren. Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden.
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Mo
16
Feb
2015
Im Jahr 2015 wird die gesetzliche Pflegeversicherung 20 Jahre alt. Bei aller Feierstimmung ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, dass eine private Pflegezusatzversicherung, trotz zahlreicher Gesetzesänderungen, wichtiger denn je ist. Die Einführung des Pflege-Bahr, der staatlich geförderten Pflege-zusatzversicherung, ist ein klares Zeichen für die Notwendigkeit privater Vorsorge. Hinzu kommt: Bereits jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem persönlichen Umfeld. Dabei wird vielen Menschen klar, dass die tatsächlichen Kosten einer solchen Pflege schnell die gesetzlichen Leistungen überschreiten. Daher schont die frühe Vorsorge den Geldbeutel, wenn es wirklich hart auf hart kommt.
Nach aktuellen Zahlen gibt es derzeit in Deutschland rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa zwei Drittel davon werden zu Hause durch Angehörige oder einen der über 12.000 Pflegedienste versorgt, während nur rund ein Drittel der Pflegebedürftigen in einem entsprechenden Heim lebt. Statistisch gesehen ist das Pflegerisiko, also die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden, in hohem Maße vom Alter abhängig. Über alle Altersgruppen liegt die Pflegequote, das heißt pflegebedürftig zu sein, bei unter 3 Prozent. Bei den 75- bis unter 80-Jährigen steigt die Pflegequote bereits auf über 8 Prozent und erhöht sich bei den 85- bis unter 90-Jährigen auf über ein Drittel. Bei den über 90-Jährigen ist statistisch gesehen jeder zweite von Pflegebedürftigkeit betroffen. Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Welchen finanziellen Umfang ein Pflegefall haben kann, verdeutlichen folgende Zahlen:
Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflege-stufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatz-versicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Pflege-Bahr-Tarife werden pro Monat mit 5 Euro gefördert. Im Versicherungsfall wird dann der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten und der persönliche Geldbeutel wird geschont.
Sind Sie an einem Rechenbeispiel interessiert? Sprechen Sie mich an - mit konkreten Zahlen sieht man sehr
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Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
Mo
09
Feb
2015
Das neue Jahr bringt für Versicherungen einige Veränderungen. Die bedeutendste betrifft den Garantiezins. Zum 1. Januar 2015 sinkt der auch Höchst-rechnungszins genannte Zinssatz von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Da zahlreiche Versicherungssparten betroffen sind, besteht Handlungsbedarf für alle, die sich den bisherigen Garantiezinssatz sichern wollen.
Durch die Senkung des Garantiezinssatzes möchte die Politik den Versicherungsgesellschaften unter die Arme greifen. Denn angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus würden diese sonst in Zukunft Schwierigkeiten bekommen, die bisher garantierten Leistungen mit ihren Anlagen an den Finanzmärkten zu erwirtschaften. Im Jahr 2000 war der Höchstrechnungszinssatz erstmals gesenkt worden, von damals 4,0 auf 3,25 Prozent.
Hinter dem Garantiezins verbirgt sich der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock mindestens verzinst wird. Er bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Die Absenkung zum Jahreswechsel betrifft nur Neuverträge, die ab 2015 abgeschlossen werden.
Bei allen bestehenden Verträgen bleibt es bei den abgegebenen Garantiezusagen. Generell ist der Garantiezins jedoch nur einer von mehreren Bausteinen der Gesamtrendite einer Lebensversicherung. Zusätzlich erhalten Kunden auf ihren Sparanteil eine Überschussbeteiligung. Deren Höhe ist aber weder garantiert noch bei Vertragsschluss absehbar.
Daher sollte stets der aktuelle Garantiezins hauptsächlich in der Berechnung berücksichtigt werden. Dennoch besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass auch zukünftig die Überschussbeteiligung eine relevante Renditegröße bleibt. Denn durch die Reform steigt die Mindestbeteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikoüberschüssen von derzeit 75 auf 90 Prozent, egal ob Neuvertrag oder Bestandskunde. Risikoüberschüsse entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als kalkuliert.
Da die Änderung des Garantiezinses neben konventionellen Lebens- oder Rentenversicherungen zum Beispiel auch Risikolebensversicherungen, Fondsgebundene Versicherungen mit Beitragserhaltungsgarantie oder Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen betrifft, ergibt sich vielfacher Handlungsbedarf.
Wer sich also den bisherigen Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent sichern will, muss noch 2014 einen entsprechenden Vertrag abschließen. Das rechnet sich bei entsprechenden Laufzeiten schnell.
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Mo
22
Dez
2014
Im Dezember feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Trotz der Feierlaune wurde dabei auch deutlich, dass es bei der Altersvorsorge nicht mehr ohne private Vorsorge geht. Am besten wurde dies in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente„auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Zugleich betonte sie jedoch auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“
Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hat die Politik bereits 2005 durch die Einführung des Drei-Schichten-Modells gesetzt. Sie reagierte damals auf den zunehmenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Angesichts von staatlichen Förderangeboten, wie der Riester-Rente, ist eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells jedoch kein Hexenwerk. Die erste Schicht soll dabei in Form der gesetzlichen Rente die Grundversorgung sicher stellen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen der individuellen Vorsorge. Unter die dritte Schicht fallen schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Anlageformen wie etwa Immobilien.
In der zweiten Schicht lassen sich durch die Kombination von eigene Mitteln und staatlichen Fördergeldern trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen erzielen und so eine vernünftige Altersvorsorge aufbauen. Das erste Kernelement ist hierbei die bekannte Riester- Rente. Die staatliche Förderung besteht hierbei in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Jeder erwachsene Riester-Kunde erhält somit 154 Euro Grundzulage im Jahr, sofern er mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat - abzüglich der staatlichen Zulagen wohlgemerkt. Zudem gibt es für jedes Kind weitere Zulagen. Je nach Gesamthöhe des Beitrags ergeben sich dann noch weitere Steuervorteile.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist inzwischen langt nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Heute können Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei werden die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt.
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Oliver Urban
Diplom-Betriebswirt (FH)
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